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Das Wirtschaftsrecht

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Das Wirtschaftsrecht wird allgemein auf zwei Gebiete getrennt, auf das Korporationsrecht und das Gesellschaftsvertragsrecht. Dass erste umfasst Regeln die Rechtslage und die innere Organisation im Unternehmen. Das Gesellschaftsvertragsrecht regelt die gegenseitigen Verhältnisse zwischen Wirtschaftssubjekten bei dem Verkehr mit Waren und Dienstleistungen.

Wir helfen unseren Klienten aktiv in jeder Phase vor und zwischen der Schließung des Vertrages. Wir helfen ihnen gerne und machen sie aufmerksam auf alle Vertragsrisiken, wir können an Vertragsverhandlungen teilnehmen, wir bereiten für sie alle nötigen Verträge vor. So ermöglichen wir unseren Klienten optimale Geschäftstätigkeit,gleichzeitig bei der Vertragsschließung die Risiken zu minimieren. Im Falle von Konflikten vertreten wir Klienten gerichtlich wie auch außergerichtlich. Wir analysieren die Möglichkeiten für Erfolg in Rechtsstreiten und wir Beraten unsere Klienten ob es sinnvoll ist eine Klage einzubringen


 

In unserer Anwaltskanzlei helfen wir ihnen bezüglich:

  • der Vorbereitung der Akte die notwendig sind für die Gründung des Unternehmens

  • bei der Zusammensetzung der Dokumentation die notwendig ist für die Umstrukturierung des Unternehmens

  • mit Anfertigung aller Arten von wirtschaftlichen Verträgen

  • wir beraten sie hinsichtlich des Konkurrenzrechtes

  • wir beraten sie hinsichtlich Fusionen, Betriebsübergängen, Unternehmenskooperationen (auch merges and aquisitions)

  • wir helfen gerne und beantworten Fragen bezüglich des Rechtes über dem geistigen Eigentum

  • wir übernehmen für sie die Anmeldung der Forderungen in die Konkursmasse und im Insolvenzverfahren

  • wir können für sie Exekutionsantrage zusammensetzen, wir Vertreten sie in Exekutionsverfahren und helfen bei der Eintreibung ihrer Forderung Außergerichtlich, wie auch vor dem zuständigen Gericht

  • Wir überprüfen ihre Verträge, wir beraten sie hinschlich der Vertragsrisiken

  • wir nehmen an Vertragsverhandlungen teil

  • wir bereiten Verträge vor

  • wir informieren sie über die aktuelle Gesetzgebung

  • wir beraten sie Hinsichtlich der Möglichkeiten auf Erfolg im Rechtsstreit

  • wir vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich

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