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Das Obligationenrecht


 

Das Obligationenrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt die Beziehung zwischen zweier oder mehren Vertragsparteien. Die eine Partei kann von der anderen die Erfüllung einer Vertragspflicht verlangen, die andere Partei muss die Vertragspflicht dann erfüllen. Die Situationen können sich verflechten, es können auch mehrere Personen eingeschlossen sein. Die Obligation und die Verträge haben eine Wirkung nur zwischen den Vertragsspartein und nicht gegenüber dritten. In Slowenien regelt dass Obligationenrecht das Obligationrechtgesetzbuch. Nach dem römischen Recht teilte man das Obligationenrecht in 4 Spalten und zwar in: Verträge (Kontrakte), Quazikontrakte, Delikte und Quasidelikte. Die Rechtstheorie teilte die Obligationen in verträgliche und nicht-verträgliche. Vertragliche Obligationen sind diejenigen, die mit einem Rechtsgeschäft entstehen, bei mehrseitigen und einseitigen Verträgen. Die nichtverträglichen Obligationen Entstehen wegen eines Ereignisses für denen das Gesetz besagt, es ist entscheidend für die Erstellung der Obligation. Dazu gehören unzulässiges und verschuldendes Handeln. Die Delikte und unzulässiges Handeln dass nicht mit der der Verschuldung bedingt ist, sind dies die sogenannten Quasidelikte. Weiter gibt es noch die Kondiktion und die Version darüber spricht man wenn es zur unentschuldigter Bereicherung zur Last von jemanden kommt.

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Unsere Anwaltsdienstleistungen

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