Familienrecht
Das Familienrecht stellt ein Zusammensetzung von Regeln und Prinzipien da. Es regelt die Ehe,die eheähnliche Gemeinschaft, Verhältnisse zwischen Kindern und Eltern , die Adoption der Kinder, Pflege und die Betreuung der Kinder.
Das Familienrecht enthält Elemente die sich von den Zivilrecht entfernen. Der Grundsatz der Autonomie ist beschränkt und dehnt sich nicht auf dass ganze Gebiet des Familienrechtes. Es gibt Autonomie bei Schließung der Ehe und einer eheähnlichen Gemeinschaft, bei Gleichheit der Ehepartner und der außerehelicher Partner und bei der gütlichen Scheidung. Sonst unterliegt dass Familienrecht denn besten Interessen des Kindes und der Familie (so müssen Ehepartner für Alimente und Kontakt zum minderjährigen Kindern sorgen. )
Unsere Diensteislungen auf dem Gebiet vom Familierecht
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Zusammensetzung und Einbringung von Klagen auf Scheidung der Ehe, zahlung der Alimente, Festsetzung der Kontakte mit dem minderjährigen Kindern
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Vermögensteilung der Ehepartner
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allgemeine Rechtshilfe zum Familienrechtlichen-fragen vor dem Gericht und außergerichtlich